Dienstag, 7. Februar 2012

Die Kanzlei Lockhoff-Gennies-Frie aus Cuxhaven

März 5, 2008 von info  
Kategorie: Aktuelles

Bei der Kanzlei Lockhoff-Gennies-Frie praktizieren vier Anwälte und Notare, so steht den Klienten zu vielen unterschiedlichen Rechtsfragen immer ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Horst Lockhoff ist seit 1973 als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitet schwerpunktmäßig im Erbrecht, Gesellschaftsrecht und dem Handelsrecht. Besonderes Interesse hegt er für das Haftpflichtrecht und das Kaufrecht. Rechtsanwalt Peter Gennies ist seit 1974 zugelassen und beschäftigt sich hauptsächlich mit Arbeitsrecht, Ehe- & Familienrecht und dem Miet- und Pachtrecht. Eine Vorliebe hegt er für die Bereiche des Arzthaftungsrecht und das Wettbewerbrecht. Rüdiger Frie ist Spezialist für Baurecht, Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht. Interessenschwerpunkte sind Strafrecht und Wohnungseigentumsrecht. Vollständig wird das Team durch Rechtsanwalt Markus Heinig.

Webseite:

http://www.lockhoff-gennies-frie.de/anwaelte.html

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