Rechtsanwaltskanzlei in Neu Ulm
Die Rechtsanwaltskanzlei Banholzer & Banholzer wurde im Jahr 1956 von dem Rechtsanwalt Herr Josef Henkel gegründet. Im Jahre 1982 trat der Rechtsanwalt Herr Ulrich Banholzer der Kanzlei bei und als der Gründer der Kanzlei ( Herr Josef Henkel, Rechtsanwalt ) im Jahr 1989 starb, übernahm er diese mit seiner Frau Rosemarie Banholzer, welche auch Rechtsanwältin ist, und leitet die Kanzlei seit diesem Jahr weiter. Herr Ulrich Banholzer ist sei 1983 Rechtsanwalt und hat seine Schwerpunkte auf das allgemeine Zivilrecht, Verkehrsrecht, Forderungseinzug, Arbeitsrecht und Mietrecht gelegt und ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im Deutschen Anwaltsverein. Seine Kollegin Rosemarie Banholzer ist seit 1982 Rechtsanwältin und seit dem Jahr 2000 auch Fachanwältin für das Familienrecht. Sie ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein und hat ihre Schwerpunkte auf das Erbrecht, Sozialrecht und Familienrecht gelegt und beide Anwälte Banholzer ergänzen sich somit sehr gut. Herr Ulrich Banholzer und Frau Rosemarie Banholzer sind als Anwälte bei allen Landesgerichten, Amtsgerichten und den Oberlandesgerichten zugelassen, von der Bundesrepublik Deutschland.
Webseite:
http://www.rechtsanwalt-neu-ulm.com/266.html