Die Rechtsanwälte Hauf und Tebartz aus Rüsselsheim
Die Rechtsanwälte Hauf und Tebartz bilden zusammen eine Kanzlei in Rüsselsheim. Dabei ergänzen sich ihre Fachgebiete zu einem recht umfassenden Beratungsangebot für ihre Klienten. Hauptsächliche Ausrichtung der Kanzlei ist dabei das allgemeine Zivilrecht, das durch die jeweilige Spezialisierung ergänzt wird.
Rechtsanwalt Wilfried Hauf ist Fachanwalt für Familienrecht und beschäftigt sich ebenfalls mit dem Mietrecht, dem Vertragsrecht und dem Schadenersatzrecht, hier besonders dem Verkehrsunfallrecht. Sein Kollege Rechtsanwalt Veit Tebartz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zusätzlich auf Kündigungsschutzrecht, Gesellschaftsrecht und Kaufrecht spezialisiert. Wegen privatem Interesse kennt er sich auch auf dem Gebiet des Pferderechts ebenfalls aus.
Webseite:
http://www.rae-hauf-und-tebartz.de/